Mietbedingenen für den Motorradanhänger

1. Mietgegenstand

Der vermietete Anhänger ist ein Motorradanhänger.

2. Mietzeitraum

Im Mietvertrag sind Datum und Uhrzeit der Übernahme sowie Rückgabe des Anhängers anzugeben. Zudem ist die gesamte Mietdauer in Tagen festzuhalten.

3. Mietkosten

Die Höhe der Mietkosten ist im Vertrag festzulegen. Zusätzlich ist für mitvermietetes Zubehör (z. B. Spanngurte) ein Pfand zu hinterlegen.

Die gesamte Mietsumme, einschließlich Pfand, ist bei Abholung oder nach Zugang der Rechnung sofort fällig.

4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters zurückzuholen, ohne den Vertrag kündigen zu müssen.

Der Mieter muss dem Vermieter Zutritt zum Anhänger gewähren. Bestehende Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben erhalten, es sei denn, sie entfallen durch Rückholung. Erlöse aus Neuvermietung müssen angerechnet werden.

5. Zustand des Anhängers und Mängelanzeige

Der Anhänger wird in betriebsfähigem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Äußerlich erkennbare Mängel sind sofort zu melden.

Treten Mängel während der Nutzung auf, ist der Vermieter umgehend schriftlich (auch per E-Mail) zu informieren. Reparaturkosten für Mängel durch normale Abnutzung trägt der Vermieter. Der Zustand bei Übergabe wird dokumentiert.

Übermäßige Abnutzungen oder Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

6. Pflichten des Mieters

Der Anhänger ist ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Der Mieter muss sich vergewissern, dass der Umgang mit dem Anhänger bekannt ist und sicher erfolgt.

Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch trägt der Mieter. Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter vorgenommen. Veränderungen am Anhänger sind untersagt.

Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) ist der Vermieter sofort telefonisch/schriftlich zu informieren.

Bei Auslandsmitnahme hat der Mieter sicherzustellen, dass die Vertragsbedingungen dort ebenfalls gelten. Der Vermieter unterstützt dies mit notwendigen Erklärungen.

7. Haftung, Versicherung und Schadensfälle

Der Anhänger ist kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro.

Schadensfälle sind dem Vermieter mit Angabe von Zeitpunkt, Ursache und Ausmaß unverzüglich zu melden. Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen.

Bei Totalschaden haftet der Mieter für den Zeitwert des Anhängers. Kommt es zur Instandsetzung, trägt der Mieter die Kosten. Während der Reparaturzeit wird keine Miete berechnet.

Der Mieter stellt den Vermieter bei Schäden durch Dritte während der Mietzeit frei.

8. Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, unabhängig vom vertraglich vereinbarten Mietzeitraum.

9. Rückgabe

Der Anhänger ist am Ende der Mietzeit besenrein und im vertragsgemäßen Zustand am Standort des Vermieters zurückzugeben. Schäden oder übermäßige Abnutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei verspäteter Rückgabe (> 1. Std.) wird der doppelte Tagesmietsatz pro Tag fällig. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, auch der Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Ort, Datum
Vermieter Unterschrift

Ort, Datum
Mieter Unterschrift